Training & Preise

Probetraining

Ein Probetraining ohne Voranmeldung ist jederzeit möglich. Beachte die Termine an denen kein Training stattfindet.
Wir integrieren die Neueinsteiger direkt in die laufenden Kurse. Diese Methode hat mehrere Vorteile:

  • Keine Wartezeit bis ein Anfängerkurs beginnt. Du kannst sofort das Training aufnehmen.
  • Freie Wahl der Trainingstage
  • Du profitierst von den anderen Kursteilnehmern, welche schon länger trainieren.

 

Preise und Vertragsdauer

Trainingsbeitrag für 6 Monate

 

2 x Training pro Woche CHF 360.–
1 x Training pro Woche CHF 250.–   (Trainingstag individuell auswählbar)

 

 

Jährliche Lizenzmarke CHF 70.–
Einmalige Gebühr für Ausweis CHF 10.–
Prüfungsgebühren gemäss KMS Association Switzerland

Trainingszeiten ab 2024

Dienstag       20:00 – 21:15
Freitag          20:00 – 21:15

 

Trainingsausfälle, spezielle Kurse und Prüfungstermine sind unter Termine ersichtlich.

 

Für weitere Informationen wählen Sie Kontakt.

Bedingungen, Anmeldung und Allgemeines für Krav Maga Self Protect Training

 

Zulassung zum Training nur unter den folgenden Bedingungen:

Vollendetes 18. Altersjahr. Keine Vorstrafen wegen Gewalt- oder Kapitalverbrechen (ein polizeiliches Führungszeugnis, bzw. ein Strafregisterauszug kann vom Center Leiter jederzeit verlangt werden). Nicht korrekte Angaben bezüglich Alter, oder verheimlichen von relevanten Vorstrafen haben den Ausschluss vom Training ohne Rückerstattung der Trainingsgebühren zur Folge. Der Center Leiter behält sich das Recht vor, eine Anmeldung ohne Angabe von Gründen jederzeit abzulehnen. Die Unfallversicherung ist Sache der Teilnehmer (Private Unfallversicherung oder NBU).

Vertragsbestimmungen für Mitglieder von Krav Maga Self Protect Oensingen

Rechte der Mitglieder

Jedes Mitglied ist berechtigt die Trainingsangebote von Krav Maga Oensingen in Krav Maga Selfprotect zu nutzen. Die Anzahl der berechtigten Lektionen ist Abhängig vom gelösten Abo. Spezialkurse übers Wochenende, oder Wochenkurse sind nicht inbegriffen.

Austritt

Die Kündigung muss mit eingeschriebenem Brief oder E-Mail einen Monat vor Ablauf des bezahlten oder geschuldeten Trimesters erfolgen. Sonst verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um weitere 6 Monate. Trainingsabsenz entbindet nicht von der finanziellen Verpflichtung.

Ist der Beitrag 2 Monate ausstehend uns wird trotz Aufforderung nicht einbezahlt, erfolgt die sofortige Kündigung durch den Center Leiter.

Krankheit und Unfall

Jede Absenz durch Krankheit oder Unfall ist uns sofort zu melden. Dauert die Abwesenheit länger als 4 Wochen wird der Betrag gutgeschrieben.

Versicherung

Die Versicherung ist Sache des Einzelnen. Bei Unfällen oder Diebstahl wird jede Haftung abgelehnt.

Beitrag/Kursgeld

Das Kursgeld ist im Voraus zu bezahlen. Die Tarife können jederzeit durch die Schulleitung angepasst werden.

Zulassung zu KMS Training und Kursen

Nur Personen welche das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht wegen Gewalt- oder Kapitalverbrechen vorbestraft sind, werden zugelassen. (ein aktueller Zentralstrafregisterauszug kann jederzeit von der Schulleitung einverlangt werden).

Ausweis und Lizenz

Unsere Schule ist der KMS Association Switzerland angeschlossen. Demzufolge sind wir verpflichtet jedem Mitglied, zu einem Betrag von Fr. 10.- einen Ausweis zum Eintragen der Prüfungen auszustellen. Die pro Kalenderjahr zu lösende Lizenzmarke kostet Fr. 70.- (Gilt nicht für Einführungskurse)

Ausrüstung

Die minimale Ausrüstung für den Besuch der KMS Kurse besteht aus einem KMS T- Shirt, schwarzen KMS Hosen, SV Handschuhen und Tiefschutz und ist zwingend. (Für Einführungskurse schwarzes T-Shirt und Hose)

Ferien/Trainingsausfälle

Das Center bleibt über Weihnachten und Neujahr und an gesetzlichen Feiertagen geschlossen. Während den Schulferien wird zum Teil nur ein reduziertes Kursangebot durchgeführt. Trainingsausfälle werden auf der Home-Page veröffentlicht.

Mitgliederbeiträge

Die Mitgliederbeiträge können durch die Schulleitung jederzeit angepasst werden.

 

Trainingszeiten

Trainingszeiten werden durch die Schulleitung bestimmt. Ein Mindestangebot von 2 Trainigs pro Woche ausser Spezialfällen (siehe Artikel „Ferien“) sind garantiert.

Besonderes

Wird von dem/der Unterzeichneten, durch sein/ihr erlerntes Können, eine strafbare Handlung begangen, behält sich die Schulleitung vor, den Vertrag sofort und ohne Rückzahlung zu annullieren.

Ortsabwesenheit

Ferien oder Militärdienst können nicht vom Kursgeld abgezogen werden. Bei längerem Unterbruch (ab 2 Monaten) kann der Beitrag storniert werden.

Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt als Gerichtsstand Balsthal.