Vertragsbestimmungen KMS Center Oensingen

Rechte der Mitglieder

Jedes Mitglied ist berechtigt die Trainingsangebote von Krav Maga Oensingen in Krav Maga Selfprotect zu nutzen. Die Anzahl der berechtigten Lektionen ist Abhängig vom gelösten Abo. Spezialkurse übers Wochenende, oder Wochenkurse sind nicht inbegriffen.

Austritt

Die Kündigung muss mit eingeschriebenem Brief oder E-Mail einen Monat vor Ablauf der aktuellen Trainingsperiode erfolgen. Sonst verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um eine weitere Beitragsperiode. Trainingsabsenz entbindet nicht von der finanziellen Verpflichtung.

Krankheit und Unfall

Jede Absenz durch Krankheit oder Unfall ist dem Center Leiter sofort zu melden. Dauert die Abwesenheit länger als 4 Wochen kann unter Absprache mit dem Center Leiter der Beitrag sistiert werden.

Versicherung

Die Versicherung ist Sache des Einzelnen. Bei Unfällen oder Diebstahl wird jede Haftung abgelehnt.

Beitrag/Kursgeld

Das Kursgeld ist im Voraus zu bezahlen. Die Tarife können jederzeit durch die Schulleitung angepasst werden.

Zulassung zu KMS Training und Kursen

Nur Personen welche das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht wegen Gewalt- oder Kapitalverbrechen vorbestraft sind, werden zugelassen. (ein aktueller Zentralstrafregisterauszug kann jederzeit von der Schulleitung einverlangt werden).

Ausweis und Lizenz

Unsere Schule ist der KMS Association Switzerland angeschlossen. Demzufolge sind wir verpflichtet jedem Mitglied, zu einem Betrag von Fr. 10.- einen Ausweis zum Eintragen der Prüfungen auszustellen. Die pro Kalenderjahr zu lösende Lizenzmarke kostet Fr. 70.-
(Gilt nicht für Einführungskurse)

Ausrüstung

Die minimale Ausrüstung für den Besuch der KMS Kurse besteht aus einem KMS T- Shirt, schwarzen KMS Hosen, SV Handschuhen und Tiefschutz und ist zwingend.
(Für Einführungskurse schwarzes T-Shirt und Hose)

Ferien/Trainingsausfälle

Das Center bleibt über Weihnachten und Neujahr und an gesetzlichen Feiertagen geschlossen. Während den Schulferien wird zum Teil nur ein reduziertes Kursangebot durchgeführt. Trainingsausfälle werden auf der Home-Page veröffentlicht. Die VEBO Hallenbelegung muss berücksichtigt werden.

Mitgliederbeiträge

Die Mitgliederbeiträge können durch die Schulleitung jederzeit angepasst werden.

Trainingszeiten

Trainingszeiten werden durch die Schulleitung bestimmt.

Besonderes

Wird von dem/der Unterzeichneten, durch sein/ihr erlerntes Können, eine strafbare Handlung begangen, behält sich die Schulleitung vor, den Vertrag sofort und ohne Rückzahlung zu annullieren.

Ortsabwesenheit

Ferien oder Militärdienst können nicht vom Kursgeld abgezogen werden.
Bei längerem Unterbruch (ab 2 Monaten) muss dies dem Center Leiter bekanntgegeben werden. Unter Absprache mit dem Center Leiter kann der Beitrag sistiert werden.

Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt als Gerichtsstand Balsthal.